Interaktiv erleben. Keine Registrierung erforderlich.

Beschluss für die Eigentümerversammlung formulieren: Aufbau, Muster und typische Fehler

Beschluss für die Eigentümerversammlung formulieren: Aufbau eines beschlussfähigen Antrags mit Gegenstand, Maßnahme, Kostenrahmen, Abstimmungsfrage und Mehrheit. Mit Mustern und typischen Fehlern.

Keine Registrierung erforderlich · In 2 Minuten ausprobiert

Beschluss-Demo: vom Thema bis zum unterschriebenen Protokoll

Starten Sie mit einem Tagesordnungspunkt — Beispiel wählen, tippen oder einsprechen:

01 · Beschlussantrag
01Demo-Vorlage

Der fertige Beschlussantrag

Diese Demo formuliert aus Ihrem Thema einen Beschlussantrag mit einer lokalen Vorlage. Prüfen und ergänzen Sie den Wortlaut für Ihre Gemeinschaft.

BESCHLUSSANTRAG

Eigene Beschlussvorlagen? Einfach importieren. ETV+ stellt Ihre bestehenden Beschlussvorlagen bei passenden Tagesordnungspunkten zur Auswahl bereit.

02App-Ansicht

Die Tagesordnung

Der Beschlussantrag wird zum Tagesordnungspunkt und erscheint direkt in der fristgerechten Einladung.

app.etvplus.de
WEG Parkstraße 12 · Düsseldorf
Tagesordnung
1Beschluss über die DachsanierungBeschluss
2Diskussion: GartenpflegeDiskussion
3Information zur HausordnungInformation
4Hydraulischer Abgleich der HeizungsanlageBeschluss
‹ Versammlungen PDF-VorschauWeiter zur Einladung →
03Echte App

Die Einladung

Einladung per E-Mail oder Post, Teilnahme per QR-Code — abgestimmt wird am Smartphone oder klassisch per Handzeichen.

QR-Code zur Anmeldung an der Eigentümerversammlung
Scannen & dabei sein
In 10 Sekunden in der Versammlung.
Eigentümer-Ansicht auf dem Smartphone
04Ihre Stimme zählt

Die Abstimmung

Stimmen Sie selbst ab. ETV+ berücksichtigt automatisch Miteigentumsanteile, Vollmachten und Untergemeinschaften. Geben Sie die entscheidende Stimme ab:

Ja
–
Nein
–
Enth.
–
Tippen Sie Ja, Nein oder Enthaltung — Ihre 300/1000 MEA geben den Ausschlag.
Szenario: 4 Stimmrechte · inkl. 1 Vollmacht (120 MEA) & einer Untergemeinschaft
05Demo-Vorlage

Das Protokoll

Diese Demo zeigt einen Protokollauszug aus einer festen Vorlage passend zu Ihrer Beispielabstimmung. In ETV+ bereiten Sie den Protokollentwurf während der Versammlung vor und prüfen ihn vor der Freigabe.

✓Beschluss gefasst — TOP 4

06Sie sind dran

Die digitale Unterschrift

Probieren Sie es selbst aus: Unterzeichnen Sie das Protokoll direkt auf dem Trackpad — für Verwalter, Beirat und weitere Unterzeichner.

Mit Maus, Finger oder Trackpad im Feld unterschreiben.

Vom Gedanken zum Beschlussantrag — Schritt für Schritt mit ETV+.

Ein anfechtbarer Beschluss scheitert selten am Willen der Eigentümer, sondern an der Formulierung. Wer einen Beschluss für die Eigentümerversammlung formulieren möchte, braucht einen klaren, vollziehbaren Antrag: Was genau wird beschlossen, in welchem Umfang, zu welchen Kosten und mit welcher Mehrheit.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den Aufbau eines beschlussfähigen Antrags Schritt für Schritt, stellt gute gegen schwammige Formulierungen und nennt die Fehler, die in der Praxis am häufigsten zu Anfechtungen führen. Am Ende formulieren Sie Anträge, die der Versammlungsleiter verlesen, die Eigentümer abstimmen und die Sie später ohne Lücken im Protokoll und in der Beschluss-Sammlung dokumentieren können.

Die fünf Bausteine eines beschlussfähigen Antrags

Ein guter Beschluss ist so präzise, dass eine außenstehende Person ihn ein Jahr später ohne Rückfragen vollziehen könnte. Dafür gehören fünf Bausteine in jeden Antrag.

  1. Eindeutiger Gegenstand. Worum geht es konkret? Nennen Sie das Objekt oder Gewerk genau: nicht „das Dach“, sondern „die Flachdachabdichtung über Haus B, Aufgang 3–5“.
  2. Konkrete Maßnahme. Was soll getan werden? Verwenden Sie ein Tätigkeitsverb mit klarem Ergebnis: „sanieren“, „ersetzen“, „beauftragen“, „abschließen“. Vermeiden Sie unverbindliche Formeln wie „prüfen lassen“ oder „sich darum kümmern“.
  3. Kostenrahmen und Finanzierung. Nennen Sie eine Obergrenze (z. B. „bis zu 18.500 € brutto gemäß Angebot der Firma X vom 12.05.“) und woraus die Mittel stammen (Erhaltungsrücklage, Sonderumlage, laufendes Wirtschaftsgeld). Ein Beschluss ohne Kostendeckel ist in der Praxis die häufigste Schwachstelle.
  4. Umsetzung und Vollmacht. Wer setzt um, bis wann? Üblich: „Die Verwaltung wird beauftragt und bevollmächtigt, den Auftrag zu erteilen und den Vertrag abzuschließen.“
  5. Abstimmungsfrage und Mehrheit. Die Frage muss auf ein klares Ja/Nein/Enthaltung hinauslaufen, und die erforderliche Mehrheit sollte vorab feststehen (siehe nächster Abschnitt).

Wer alle fünf Bausteine in einem Satz oder einer kurzen Aufzählung unterbringt, hat einen Antrag, der die Versammlung trägt und im Protokoll Bestand hat.

Die richtige Mehrheit bestimmen – bevor abgestimmt wird

Die erforderliche Mehrheit gehört in die Vorbereitung, nicht in die Diskussion während der Versammlung. Seit der WEG-Reform 2020 gilt für die meisten Beschlüsse die einfache Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen der abgegebenen gültigen Stimmen, § 25 Abs. 1 WEG). Enthaltungen zählen dabei nicht als Nein – sie bleiben aus der Berechnungsbasis heraus.

Einige Konstellationen verlangen mehr:

  • Bauliche Veränderung selbst: einfache Mehrheit (§ 20 Abs. 1 WEG) – ein verbreiteter Irrtum ist, hier pauschal eine qualifizierte Mehrheit zu fordern.
  • Kostenverteilung baulicher Veränderungen: ggf. doppelt qualifizierte Mehrheit nach § 21 Abs. 2 WEG (mehr als zwei Drittel der Stimmen UND mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile).
  • Änderung der Gemeinschaftsordnung / Grundlagenbeschlüsse: oft Allstimmigkeit oder eine in der GO festgelegte qualifizierte Mehrheit.

Formulieren Sie die Abstimmungsfrage immer geschlossen: „Wer stimmt der vorstehenden Maßnahme zu?“ – nicht offen wie „Wie wollen wir mit dem Dach umgehen?“. Eine offene Frage produziert ein Meinungsbild, keinen Beschluss. Faustregel: Steht am Ende des Antrags eine Frage, die sich nur mit Ja, Nein oder Enthaltung beantworten lässt, ist der Beschluss abstimmungsreif.

Gute vs. schwammige Formulierungen – Beispiele aus der Praxis

Der Unterschied zwischen einem vollziehbaren und einem anfechtbaren Beschluss liegt fast immer in der Wortwahl. Drei typische Gegenüberstellungen:

Schwammig: „Die Verwaltung kümmert sich um die Reparatur der Hofbeleuchtung.“ Beschlussfähig: „Die Gemeinschaft beschließt, die defekte Hofbeleuchtung (4 Außenleuchten, Hofseite) durch LED-Leuchten zu ersetzen. Die Verwaltung wird beauftragt und bevollmächtigt, das Angebot der Firma Y vom 03.06. über 2.940 € brutto anzunehmen. Die Finanzierung erfolgt aus der Erhaltungsrücklage.“

Schwammig: „Wir erhöhen das Hausgeld angemessen.“ Beschlussfähig: „Das monatliche Hausgeld wird ab dem 01.01. von 220 € auf 245 € je Einheit erhöht. Grundlage ist der beschlossene Wirtschaftsplan.“

Schwammig: „Über die Fassade entscheiden wir später.“ Beschlussfähig: Entweder vertagen und das ausdrücklich beschließen („Die Beschlussfassung über die Fassadensanierung wird auf die nächste Versammlung vertagt; die Verwaltung holt bis dahin drei Vergleichsangebote ein.“), oder eine konkrete Maßnahme zur Abstimmung stellen.

Woran Sie schwammige Anträge erkennen: unbestimmte Mengen („einige“, „angemessen“), Verben ohne Ergebnis („prüfen“, „angehen“), fehlende Beträge und fehlende Fristen. Jedes dieser Signale ist ein Hinweis, den Antrag vor der Abstimmung nachzuschärfen.

ETV+ unterstützt Sie beim Formulieren von Beschlüssen. Wie Vorschläge und Muster Ihre Vorbereitung erleichtern können, zeigen wir Ihnen in der Demo.

Typische Fehler, die zur Anfechtung führen

Die meisten erfolgreich angefochtenen Beschlüsse scheitern an wenigen, wiederkehrenden Mustern:

  • Kein Kostendeckel. „Die Heizung wird erneuert“ ohne Betragsobergrenze gibt der Verwaltung einen Blankoscheck – angreifbar und in der Praxis riskant.
  • Unbestimmter Gegenstand. Wenn unklar bleibt, welches Bauteil, welche Einheit oder welcher Vertrag gemeint ist, ist der Beschluss nicht hinreichend bestimmt.
  • Maßnahme und Kostenverteilung vermischt. Bauliche Veränderung und Kostenregelung gehören gedanklich getrennt; werden sie in einem Antrag verquickt, kann eine fehlende Spezial-Mehrheit den ganzen Beschluss kippen.
  • Abweichung von der Einladung. Es darf nur über das beschlossen werden, was in der Tagesordnung angekündigt war (§ 24 Abs. 4 WEG). Nachträgliche Erweiterungen während der Versammlung sind anfechtbar. Sperren Sie die Tagesordnung daher nach dem Einladungsversand.
  • Falsche oder nachträglich geänderte Mehrheit. Die erforderliche Mehrheit nach Bekanntgabe des Ergebnisses zu „korrigieren“, ist ein klassischer Verfahrensfehler.
  • Lückenhafte Dokumentation. Wenn der beschlossene Wortlaut im Protokoll vom verlesenen Antrag abweicht oder das Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung) nicht sauber festgehalten ist, leidet die Beweiskraft.

Praxis-Tipp: Lesen Sie den Antrag vor der Abstimmung wörtlich vor und protokollieren Sie genau diesen Wortlaut. ETV+ unterstützt Sie bei der Beschlussdokumentation.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Welche Bestandteile muss ein Beschluss für die Eigentümerversammlung mindestens enthalten?
Ein beschlussfähiger Antrag sollte fünf Bausteine enthalten: einen eindeutigen Gegenstand (was genau), die konkrete Maßnahme (was wird getan), einen Kostenrahmen mit Finanzierungsquelle, die Regelung zur Umsetzung und Vollmacht (wer setzt um) sowie eine geschlossene Abstimmungsfrage mit der erforderlichen Mehrheit. Fehlt einer dieser Punkte – besonders der Kostendeckel –, wird der Beschluss schwer vollziehbar und anfechtbar.
Wie formuliere ich die Abstimmungsfrage richtig?
Stellen Sie die Frage geschlossen, sodass sie sich nur mit Ja, Nein oder Enthaltung beantworten lässt, zum Beispiel: „Wer stimmt der vorstehenden Maßnahme zu?“. Eine offene Frage wie „Wie wollen wir vorgehen?“ erzeugt nur ein Meinungsbild, aber keinen abstimmungsfähigen Beschluss. Der vollständige Antragstext sollte unmittelbar vor der Frage stehen und vor der Abstimmung wörtlich verlesen werden.
Welche Mehrheit brauche ich für welchen Beschluss?
Für die meisten Beschlüsse genügt seit der WEG-Reform 2020 die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (mehr Ja als Nein, § 25 Abs. 1 WEG); Enthaltungen zählen nicht als Nein. Bauliche Veränderungen selbst beschließt man mit einfacher Mehrheit (§ 20 Abs. 1 WEG), die Kostenverteilung kann aber eine doppelt qualifizierte Mehrheit nach § 21 Abs. 2 WEG verlangen. Änderungen der Gemeinschaftsordnung erfordern oft Allstimmigkeit oder eine in der GO festgelegte Mehrheit. Welche Mehrheit gilt, sollte vor der Versammlung feststehen.
Was ist der häufigste Formulierungsfehler bei Beschlüssen?
Der häufigste Fehler ist ein fehlender Kostenrahmen. Formulierungen wie „die Heizung wird erneuert“ ohne Betragsobergrenze geben der Verwaltung faktisch einen Blankoscheck und sind angreifbar. Ebenfalls verbreitet sind unbestimmte Gegenstände („das Dach“ statt „die Flachdachabdichtung über Haus B“) und unverbindliche Verben wie „prüfen“ oder „sich kümmern“, die kein vollziehbares Ergebnis festlegen.
Darf ich während der Versammlung über einen Punkt abstimmen, der nicht in der Einladung stand?
Nein. Es darf grundsätzlich nur über Tagesordnungspunkte beschlossen werden, die in der Einladung angekündigt waren (§ 24 Abs. 4 WEG). Eine nachträgliche Erweiterung während der Versammlung führt regelmäßig zur Anfechtbarkeit. Es empfiehlt sich daher, die Tagesordnung nach dem Versand der Einladung zu sperren und neue Themen auf die nächste Versammlung zu verschieben.
Kann eine Software beim Formulieren von Beschlüssen helfen?
ETV+ unterstützt Sie mit Formulierungsvorschlägen und Mustern für Beschlüsse. Wie Sie damit Ihre Vorbereitung erleichtern können, zeigen wir Ihnen in der Demo. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Sehen Sie ETV+ an Ihrer eigenen WEG.

Demo buchen