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Einladung zur Eigentümerversammlung: So laden Sie form- und fristgerecht ein

Einladung zur Eigentümerversammlung korrekt erstellen: Form, Inhalt, Tagesordnung, Einladungsfrist und Fristberechnung. Praxis-Anleitung plus typische Fehler, die zur Anfechtbarkeit führen.

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Beschluss-Demo: vom Thema bis zum unterschriebenen Protokoll

Starten Sie mit einem Tagesordnungspunkt — Beispiel wählen, tippen oder einsprechen:

01 · Beschlussantrag
01Demo-Vorlage

Der fertige Beschlussantrag

Diese Demo formuliert aus Ihrem Thema einen Beschlussantrag mit einer lokalen Vorlage. Prüfen und ergänzen Sie den Wortlaut für Ihre Gemeinschaft.

BESCHLUSSANTRAG

Eigene Beschlussvorlagen? Einfach importieren. ETV+ stellt Ihre bestehenden Beschlussvorlagen bei passenden Tagesordnungspunkten zur Auswahl bereit.

02App-Ansicht

Die Tagesordnung

Der Beschlussantrag wird zum Tagesordnungspunkt und erscheint direkt in der fristgerechten Einladung.

app.etvplus.de
WEG Parkstraße 12 · Düsseldorf
Tagesordnung
1Beschluss über die DachsanierungBeschluss
2Diskussion: GartenpflegeDiskussion
3Information zur HausordnungInformation
4Hydraulischer Abgleich der HeizungsanlageBeschluss
‹ Versammlungen PDF-VorschauWeiter zur Einladung →
03Echte App

Die Einladung

Einladung per E-Mail oder Post, Teilnahme per QR-Code — abgestimmt wird am Smartphone oder klassisch per Handzeichen.

QR-Code zur Anmeldung an der Eigentümerversammlung
Scannen & dabei sein
In 10 Sekunden in der Versammlung.
Eigentümer-Ansicht auf dem Smartphone
04Ihre Stimme zählt

Die Abstimmung

Stimmen Sie selbst ab. ETV+ berücksichtigt automatisch Miteigentumsanteile, Vollmachten und Untergemeinschaften. Geben Sie die entscheidende Stimme ab:

Ja
–
Nein
–
Enth.
–
Tippen Sie Ja, Nein oder Enthaltung — Ihre 300/1000 MEA geben den Ausschlag.
Szenario: 4 Stimmrechte · inkl. 1 Vollmacht (120 MEA) & einer Untergemeinschaft
05Demo-Vorlage

Das Protokoll

Diese Demo zeigt einen Protokollauszug aus einer festen Vorlage passend zu Ihrer Beispielabstimmung. In ETV+ bereiten Sie den Protokollentwurf während der Versammlung vor und prüfen ihn vor der Freigabe.

✓Beschluss gefasst — TOP 4

06Sie sind dran

Die digitale Unterschrift

Probieren Sie es selbst aus: Unterzeichnen Sie das Protokoll direkt auf dem Trackpad — für Verwalter, Beirat und weitere Unterzeichner.

Mit Maus, Finger oder Trackpad im Feld unterschreiben.

Vom Gedanken zum Beschlussantrag — Schritt für Schritt mit ETV+.

Die Einladung zur Eigentümerversammlung entscheidet oft schon vor dem ersten Tagesordnungspunkt über den Erfolg der Versammlung. Wird die Frist nicht eingehalten oder ist die Tagesordnung unklar formuliert, drohen anfechtbare Beschlüsse und unnötiger Ärger mit den Eigentümern.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Form und welche Inhalte eine Einladung zur Eigentümerversammlung braucht, wie Sie die Einladungsfrist sicher berechnen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten. So laden Sie sauber ein und schaffen die Grundlage für formal saubere Abstimmungen.

Form und Zugang: Wie Sie eine Einladung zur Eigentümerversammlung korrekt versenden

Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss in Textform erfolgen (§ 24 Abs. 4 WEG). Textform bedeutet: Der Versand per Brief, Fax oder E-Mail ist zulässig, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist, dass die Einladung jedem stimmberechtigten Eigentümer rechtzeitig zugeht.

Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Vollständiger Verteiler: Laden Sie alle Eigentümer ein, die im Grundbuch eingetragen sind. Auch ein einziger vergessener Eigentümer kann die Beschlüsse anfechtbar machen.
  • Richtige Adressen: Halten Sie die Kontaktdaten aktuell. Bei E-Mail-Versand sollte vorab geklärt sein, ob der Eigentümer dieser Versandart zugestimmt hat.
  • Nachweisbarer Zugang: Dokumentieren Sie, wann und wie Sie versendet haben. Bei Streit über die Frist müssen Sie den rechtzeitigen Zugang belegen können.
  • Absender und Anlass: Die Einladung muss erkennen lassen, von wem sie stammt (in der Regel die Verwaltung) und dass es sich um die ordentliche oder eine außerordentliche Eigentümerversammlung handelt.

ETV+ unterstützt Sie beim Einladungsversand und der Dokumentation, damit Sie Ihre Einladungen besser im Blick behalten.

Pflichtinhalte: Tagesordnung, Ort, Zeit und hybride Versammlung

Eine wirksame Einladung zur Eigentümerversammlung enthält mindestens folgende Angaben:

  • Ort der Versammlung: Der Versammlungsort muss zumutbar erreichbar sein und für alle Eigentümer geeignet (genügend Platz, barrierearm soweit möglich).
  • Datum und Uhrzeit: Wählen Sie einen Zeitpunkt, der den Eigentümern die Teilnahme realistisch ermöglicht – in der Praxis häufig abends oder am Wochenende.
  • Tagesordnung (TOP): Listen Sie jeden Beschlussgegenstand einzeln und so konkret auf, dass jeder Eigentümer erkennen kann, worüber abgestimmt wird. Allgemeine Sammelpunkte wie „Verschiedenes“ eignen sich nicht für Beschlüsse.

Formulieren Sie die Tagesordnungspunkte präzise. Statt „Sanierung“ schreiben Sie zum Beispiel: „Beschlussfassung über die Sanierung des Flachdachs Haus A gemäß Angebot der Firma X vom …, Auftragsvolumen rund … Euro.“ Je klarer der TOP, desto geringer das Anfechtungsrisiko.

Hybride und virtuelle Versammlung: Seit der WEG-Reform können Eigentümer per Beschluss zulassen, dass an der Versammlung auch online teilgenommen werden kann (hybride Versammlung). Eine rein virtuelle Versammlung setzt einen entsprechenden Vorab-Beschluss voraus. Weisen Sie in der Einladung deutlich darauf hin, wie die Online-Teilnahme funktioniert, welche technischen Voraussetzungen gelten und wie die Zugangsdaten übermittelt werden. So vermeiden Sie, dass sich Eigentümer ausgeschlossen fühlen.

ETV+ unterstützt die Teilnahme-Rückmeldung und erleichtert Ihnen die Vorbereitung der Versammlung.

Einladungsfrist und Fristberechnung: Postlaufzeit als kritischer Faktor

Die gesetzliche Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung beträgt grundsätzlich mindestens drei Wochen (§ 24 Abs. 4 Satz 2 WEG), sofern die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung keine längere Frist vorsieht. Prüfen Sie daher immer zuerst Ihre individuellen Vereinbarungen – dort kann eine längere Frist (etwa vier Wochen) festgelegt sein.

Entscheidend ist nicht das Absendedatum, sondern der Zugang beim Eigentümer. So berechnen Sie die Frist in der Praxis:

  1. Versammlungstermin festlegen (Beispiel: 30. des Monats).
  2. Drei volle Wochen zurückrechnen – maßgeblich ist der Tag, an dem die Einladung beim Eigentümer ankommt, nicht der Tag des Versands.
  3. Postlaufzeit einplanen: Rechnen Sie beim Postversand mehrere Tage Zustellung ein. Verbreitet ist ein Puffer von etwa drei Tagen, sicherheitshalber mehr. Versenden Sie deshalb deutlich früher, als die reine Drei-Wochen-Frist es nahelegt.
  4. Wochenenden und Feiertage berücksichtigen: An diesen Tagen wird in der Regel keine Post zugestellt – der tatsächliche Zugang verschiebt sich entsprechend.

Faustregel für die Praxis: Planen Sie bei Briefversand realistisch vier Wochen vom Versand bis zur Versammlung ein, damit die Drei-Wochen-Frist auch beim langsamsten Zugang sicher gewahrt ist.

ETV+ unterstützt Sie dabei, Einladungsfristen im Blick zu behalten. Wie das für Ihre Gemeinschaft aussieht, zeigen wir Ihnen in der Demo.

Häufige Fehler, die Beschlüsse anfechtbar machen

Viele Anfechtungen scheitern nicht an der Sache, sondern an Formfehlern der Einladung zur Eigentümerversammlung. Die häufigsten Fallstricke:

  • Frist verpasst: Geht die Einladung auch nur bei einem Eigentümer zu spät zu, sind die gefassten Beschlüsse anfechtbar. Der Postlaufzeit-Puffer ist hier der häufigste Knackpunkt.
  • Unklare Tagesordnungspunkte: Ein TOP, der nicht erkennen lässt, worüber konkret abgestimmt wird, kann den darauf gestützten Beschluss angreifbar machen. Eigentümer müssen sich anhand der Einladung auf die Abstimmung vorbereiten können.
  • Beschluss zu nicht angekündigtem Thema: Über Gegenstände, die nicht in der Tagesordnung standen, darf in der Regel kein Beschluss gefasst werden.
  • Unvollständiger Verteiler: Ein vergessener Eigentümer reicht aus, um die Versammlung angreifbar zu machen.
  • Fehlende Unterlagen: Bei größeren Vorhaben (etwa Sanierungen) sollten relevante Angebote oder Beschlussvorlagen so beigefügt oder zugänglich gemacht werden, dass eine informierte Entscheidung möglich ist.
  • Kein Zugangsnachweis: Ohne Dokumentation lässt sich im Streitfall die Fristwahrung nicht belegen.

So beugen Sie vor: Arbeiten Sie mit einer festen Checkliste (Verteiler vollständig, TOP konkret, Frist plus Puffer, Versandnachweis dokumentiert) und nutzen Sie Vorlagen für klar formulierte Beschlussanträge. Digitale Werkzeuge mit Fristüberwachung und vollständigem Verteiler reduzieren genau diese Fehlerquellen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Welche Einladungsfrist gilt für die Eigentümerversammlung?
Die gesetzliche Mindestfrist beträgt drei Wochen (§ 24 Abs. 4 Satz 2 WEG), gerechnet bis zum Zugang der Einladung beim Eigentümer. Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung können eine längere Frist vorsehen – prüfen Sie diese Vereinbarungen zuerst. Wegen der Postlaufzeit sollten Sie in der Praxis deutlich früher versenden, oft etwa vier Wochen vor dem Termin.
In welcher Form muss die Einladung zur Eigentümerversammlung erfolgen?
Es genügt die Textform nach § 24 Abs. 4 WEG. Zulässig sind also Brief, Fax oder E-Mail; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Beim Versand per E-Mail sollte vorab geklärt sein, dass der Eigentümer diese Versandart akzeptiert. Wichtig ist in jedem Fall der nachweisbare, rechtzeitige Zugang bei allen Eigentümern.
Was passiert, wenn die Einladungsfrist nicht eingehalten wird?
Wird die Frist verpasst oder geht die Einladung auch nur einem Eigentümer zu spät zu, sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse anfechtbar. Sie bleiben zunächst gültig, können aber innerhalb der gesetzlichen Frist gerichtlich angefochten werden. Deshalb ist ein großzügiger Postlaufzeit-Puffer beim Versand so wichtig.
Wie konkret muss ein Tagesordnungspunkt formuliert sein?
So konkret, dass jeder Eigentümer aus der Einladung erkennen kann, worüber abgestimmt werden soll, und sich darauf vorbereiten kann. Statt allgemeiner Begriffe wie „Sanierung“ nennen Sie Gegenstand, Umfang, betroffenes Gebäude und – soweit bekannt – das Auftragsvolumen. Über Themen, die nicht angekündigt waren, darf in der Regel kein Beschluss gefasst werden.
Darf die Eigentümerversammlung hybrid oder virtuell stattfinden?
Eine hybride Teilnahme (Präsenz plus Online-Zuschaltung) ist möglich, wenn die Eigentümer dies per Beschluss zugelassen haben. Eine rein virtuelle Versammlung setzt ebenfalls einen entsprechenden Vorab-Beschluss voraus. Weisen Sie in der Einladung klar auf die technischen Voraussetzungen und die Übermittlung der Zugangsdaten hin, damit niemand von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
Wie kann ETV+ bei der Einladung zur Eigentümerversammlung unterstützen?
ETV+ unterstützt Sie bei Einladung, Fristen und Teilnahme-Rückmeldungen. Wie das Ihre Verwaltung entlasten kann, zeigen wir Ihnen in der Demo. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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