Der Saal bleibt. Wer will, kommt zusätzlich online dazu.
Hybride Eigentümerversammlung: Präsenz bleibt, Online-Teilnahme kommt dazu
Die hybride Eigentümerversammlung verbindet Saal und Online-Teilnahme. Allgemeine Voraussetzungen und Unterstützung durch ETV+ für Ihre Verwaltung.
Keine Registrierung erforderlich · In 2 Minuten ausprobiert
Beschluss-Demo: vom Thema bis zum unterschriebenen Protokoll
Der fertige Beschlussantrag
Diese Demo formuliert aus Ihrem Thema einen Beschlussantrag mit einer lokalen Vorlage. Prüfen und ergänzen Sie den Wortlaut für Ihre Gemeinschaft.
Eigene Beschlussvorlagen? Einfach importieren. ETV+ stellt Ihre bestehenden Beschlussvorlagen bei passenden Tagesordnungspunkten zur Auswahl bereit.
Die Tagesordnung
Der Beschlussantrag wird zum Tagesordnungspunkt und erscheint direkt in der fristgerechten Einladung.
Die Einladung
Einladung per E-Mail oder Post, Teilnahme per QR-Code — abgestimmt wird am Smartphone oder klassisch per Handzeichen.
Die Abstimmung
Stimmen Sie selbst ab. ETV+ berücksichtigt automatisch Miteigentumsanteile, Vollmachten und Untergemeinschaften. Geben Sie die entscheidende Stimme ab:
Im Subtraktionsverfahren werden nur Gegenstimmen und Enthaltungen erfasst — alle übrigen MEA gelten als Zustimmung. Hier: 1000 − 150 (Nein) − 130 (Enthaltung) = 720 MEA dafür.
Das Protokoll
Diese Demo zeigt einen Protokollauszug aus einer festen Vorlage passend zu Ihrer Beispielabstimmung. In ETV+ bereiten Sie den Protokollentwurf während der Versammlung vor und prüfen ihn vor der Freigabe.
Die digitale Unterschrift
Probieren Sie es selbst aus: Unterzeichnen Sie das Protokoll direkt auf dem Trackpad — für Verwalter, Beirat und weitere Unterzeichner.
Eigentümerversammlung erfolgreich abgeschlossen.
Sie haben gerade den gesamten Workflow erlebt — von der Idee bis zum unterschriebenen Protokoll.
Demo buchenVom Gedanken zum Beschlussantrag — Schritt für Schritt mit ETV+.
Die hybride Eigentümerversammlung löst ein Missverständnis auf, das in vielen Gesprächen mit Verwaltungen auftaucht: „Digitale Eigentümerversammlung” wird oft mit „Versammlung ganz ohne Saal” verwechselt. Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun. Bei der hybriden Versammlung bleibt der Saal, bleibt das Handzeichen, bleibt der gewohnte Ablauf – online zugeschaltete Eigentümer kommen als zusätzlicher Zugangsweg hinzu, ohne dass sich für alle anderen etwas ändert.
Was eine hybride Eigentümerversammlung von einer rein digitalen unterscheidet
Bei einer hybriden Eigentümerversammlung findet die Versammlung weiterhin an einem festen Ort statt. Ein Teil der Eigentümer sitzt im Saal, ein anderer Teil ist per Video und digitaler Abstimmung zugeschaltet. Beide Gruppen sehen dieselbe Tagesordnung, hören dieselbe Diskussion und stimmen über dieselben Beschlüsse ab – der Unterschied liegt allein im Zugangsweg, nicht im Charakter der Versammlung selbst.
Das unterscheidet die hybride Form deutlich von einer Versammlung, die vollständig online stattfindet und auf einen Saal ganz verzichtet. Diese zweite Form ist aufwendiger in der Beschlussfassung und wird gerade in Gemeinschaften mit vielen älteren Eigentümern oft gar nicht gewünscht – aus nachvollziehbaren Gründen. Die hybride Versammlung stellt diese Frage nicht: Der Saal bleibt so, wie er ist.
Der nötige Beschluss – und was er wirklich regelt
Damit einzelne Eigentümer online teilnehmen dürfen, braucht es einen Beschluss der Gemeinschaft, der die Online-Teilnahme an der Präsenzversammlung ermöglicht – es sei denn, die Gemeinschaftsordnung regelt das bereits. Ohne diese Grundlage ist eine Zuschaltung nicht vorgesehen. Eine besondere Mehrheit nennt das Gesetz für diesen Beschluss nicht. Wichtig für die Erwartungshaltung: Dieser Beschluss betrifft ausschließlich die Zuschaltung – nicht die Abschaffung des Saals. Wer eine Versammlung ganz ohne physischen Ort möchte, bräuchte einen anderen, deutlich weiterreichenden Beschluss.
ETV+ unterstützt Sie mit Mustern bei der Vorbereitung hybrider Versammlungen. Ob ein Beschlusstext zur Gemeinschaftsordnung passt, prüfen Sie im Zweifel mit fachkundigem Rat.
„Unsere Eigentümer sind eher älter” – eine typische Sorge, und warum die hybride Form genau dafür gedacht ist
In Gesprächen mit Verwaltungen taucht ein Einwand besonders häufig auf: eine Eigentümergemeinschaft mit vielen älteren Mitgliedern, die von einer „digitalen Versammlung” wenig hält. Der Einwand ist berechtigt – bezieht sich aber meist auf die vollständig digitale Versammlung, nicht auf die hybride.
Bei der hybriden Form ändert sich für niemanden etwas, der nichts ändern möchte: Der Saal existiert weiter, das Handzeichen bleibt die gewohnte Art der Stimmabgabe, die Versammlungsleitung führt wie bisher. Wer online teilnehmen möchte – etwa weil er umgezogen ist, verreist oder gesundheitlich verhindert – bekommt einen zusätzlichen Weg, ohne dass die Mehrheit im Saal irgendetwas an ihrem gewohnten Ablauf merkt.
Unterstützung durch ETV+
ETV+ unterstützt die Online-Teilnahme, Abstimmung und Dokumentation in hybriden Versammlungen. Wie das Ihre Verwaltung entlasten kann, zeigen wir Ihnen in der Demo.
Für wen sich die hybride Versammlung besonders lohnt
- Eigentümergemeinschaften mit Mitgliedern, die weiter entfernt wohnen oder beruflich selten vor Ort sein können.
- Verwaltungen, die die Zahl der Vollmachten senken möchten, ohne den gewohnten Versammlungsort aufzugeben.
- Gemeinschaften, die schrittweise Erfahrung mit digitaler Teilnahme sammeln möchten, statt gleich ganz umzustellen.
Hinweis: ETV+ liefert allgemeine Hinweise und Textbausteine für den Zuschaltungs-Beschluss, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welcher Form die Online-Teilnahme für Ihre Gemeinschaft zulässig ist, hängt von der Gemeinschaftsordnung und dem konkreten Beschluss ab.
Häufige Fragen
Was ist eine hybride Eigentümerversammlung?
Ist dafür ein eigener Beschluss der Eigentümergemeinschaft nötig?
Was, wenn viele Eigentümer in unserer Gemeinschaft älter oder mit digitalen Werkzeugen ungeübt sind?
Wie nehmen Online-Teilnehmer konkret teil?
Was passiert, wenn während der Versammlung die Internetverbindung ausfällt?
Zählen Online-Stimmen anders als Stimmen aus dem Saal?
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