Beschließen, ohne sich zu treffen – dokumentiert wie eine Versammlung.

Umlaufbeschluss: Beschlüsse ohne Versammlung fassen – nachvollziehbar dokumentiert

Umlaufbeschluss: Voraussetzungen, geeignete Themen und allgemeine Grundlagen. ETV+ unterstützt Ihre Verwaltung bei Abstimmung und Dokumentation.

Keine Registrierung erforderlich · In 2 Minuten ausprobiert

Beschluss-Demo: vom Thema bis zum unterschriebenen Protokoll

Starten Sie mit einem Tagesordnungspunkt — Beispiel wählen, tippen oder einsprechen:

01 · Beschlussantrag
01Demo-Vorlage

Der fertige Beschlussantrag

Diese Demo formuliert aus Ihrem Thema einen Beschlussantrag mit einer lokalen Vorlage. Prüfen und ergänzen Sie den Wortlaut für Ihre Gemeinschaft.

BESCHLUSSANTRAG

Eigene Beschlussvorlagen? Einfach importieren. ETV+ stellt Ihre bestehenden Beschlussvorlagen bei passenden Tagesordnungspunkten zur Auswahl bereit.

02App-Ansicht

Die Tagesordnung

Der Beschlussantrag wird zum Tagesordnungspunkt und erscheint direkt in der fristgerechten Einladung.

app.etvplus.de
WEG Parkstraße 12 · Düsseldorf
Tagesordnung
1Beschluss über die DachsanierungBeschluss
2Diskussion: GartenpflegeDiskussion
3Information zur HausordnungInformation
4Hydraulischer Abgleich der HeizungsanlageBeschluss
‹ Versammlungen PDF-VorschauWeiter zur Einladung →
03Echte App

Die Einladung

Einladung per E-Mail oder Post, Teilnahme per QR-Code — abgestimmt wird am Smartphone oder klassisch per Handzeichen.

QR-Code zur Anmeldung an der Eigentümerversammlung
Scannen & dabei sein
In 10 Sekunden in der Versammlung.
Eigentümer-Ansicht auf dem Smartphone
04Ihre Stimme zählt

Die Abstimmung

Stimmen Sie selbst ab. ETV+ berücksichtigt automatisch Miteigentumsanteile, Vollmachten und Untergemeinschaften. Geben Sie die entscheidende Stimme ab:

Ja
–
Nein
–
Enth.
–
Tippen Sie Ja, Nein oder Enthaltung — Ihre 300/1000 MEA geben den Ausschlag.
Szenario: 4 Stimmrechte · inkl. 1 Vollmacht (120 MEA) & einer Untergemeinschaft
05Demo-Vorlage

Das Protokoll

Diese Demo zeigt einen Protokollauszug aus einer festen Vorlage passend zu Ihrer Beispielabstimmung. In ETV+ bereiten Sie den Protokollentwurf während der Versammlung vor und prüfen ihn vor der Freigabe.

✓Beschluss gefasst — TOP 4

06Sie sind dran

Die digitale Unterschrift

Probieren Sie es selbst aus: Unterzeichnen Sie das Protokoll direkt auf dem Trackpad — für Verwalter, Beirat und weitere Unterzeichner.

Mit Maus, Finger oder Trackpad im Feld unterschreiben.

Vom Gedanken zum Beschlussantrag — Schritt für Schritt mit ETV+.

Nicht jede Entscheidung einer Eigentümergemeinschaft braucht eine Versammlung. Für einzelne, klar umrissene Themen gibt es den Umlaufbeschluss – eine Beschlussfassung, bei der die Eigentümer ohne Zusammenkunft abstimmen. ETV+ bildet das Verfahren so ab, dass es genauso nachvollziehbar dokumentiert ist wie eine Versammlung, nur ohne den Termin.

Was ist ein Umlaufbeschluss?

Ein Umlaufbeschluss ist eine Beschlussfassung, die außerhalb einer Eigentümerversammlung stattfindet: Statt sich zu treffen, geben die Eigentümer ihre Stimme ohne Zusammenkunft ab. Das Gesetz verlangt dafür die Textform: eine lesbare Erklärung, aus der hervorgeht, wer sie abgibt – eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig.

Der wichtigste Unterschied zur Versammlung: Es gibt keine Aussprache, weil es kein gemeinsames Treffen gibt. Deshalb eignet sich der Umlaufbeschluss vor allem für Themen, bei denen wenig Diskussionsbedarf erwartet wird.

Wann sich ein Umlaufbeschluss lohnt

  • Einzelne, unstrittige Entscheidungen, für die sich eine eigene Versammlung nicht lohnt – etwa die Zustimmung zu einem konkreten Angebot oder einer kleineren Maßnahme.
  • Dringende Entscheidungen zwischen zwei Versammlungen, wenn ein Thema nicht bis zur nächsten ordentlichen Versammlung warten soll.
  • Themen mit erwartbar breiter Zustimmung – denn im Regelfall braucht ein Umlaufbeschluss die Zustimmung aller stimmberechtigten Eigentümer, nicht nur einer Mehrheit der Antwortenden.

Sobald absehbar ist, dass ein Thema diskutiert werden muss oder mit Gegenstimmen zu rechnen ist, ist eine Versammlung meist der bessere Weg – dort lässt sich ein Antrag im Gespräch noch anpassen, bevor abgestimmt wird.

Allstimmigkeit ist der Regelfall – nicht die Mehrheit

Der wichtigste Unterschied zur Versammlung liegt in der nötigen Mehrheit: Ein Umlaufbeschluss kommt im Regelfall nur zustande, wenn alle stimmberechtigten Eigentümer zustimmen. Jede fehlende Rückmeldung, jede Enthaltung und jedes Nein verhindert die Annahme – anders als in der Versammlung, wo im Regelfall die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht.

Eine Absenkung auf Mehrheitsentscheidung ist möglich, aber nur für einen bestimmten, einzelnen Gegenstand, den die Gemeinschaft zuvor per eigenem Beschluss dafür freigegeben hat – in der Praxis meist in einer Versammlung. Ein pauschaler Beschluss „künftige Umlaufbeschlüsse gelten ab jetzt mit Mehrheit” ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Mehrere Themen in einem Umlauf

Ein Umlaufverfahren kann mehrere Beschlussgegenstände gleichzeitig enthalten. Jeder Gegenstand wird einzeln ausgewertet; die Zustimmung zu einem Punkt bedeutet keine Zustimmung zu einem anderen.

Unterstützung durch ETV+

ETV+ unterstützt Sie bei Umlaufbeschlüssen und entlastet Ihre Verwaltung bei Abstimmung und Dokumentation. Wie das für Ihre Gemeinschaft aussieht, zeigen wir Ihnen in der Demo.

Warum sich das für die Verwaltung lohnt

ETV+ unterstützt die Auswertung und Dokumentation Ihrer Umlaufbeschlüsse. Das kann den Aufwand für das manuelle Mitzählen und die Nachbereitung verringern.

Hinweis: ETV+ liefert allgemeine Hinweise und ein einfaches Verfahren für den Umlaufbeschluss, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob ein Thema als Umlaufbeschluss geeignet ist und welche Mehrheit im Einzelfall gilt, hängt von Ihrer Gemeinschaftsordnung und den bisherigen Beschlüssen Ihrer Gemeinschaft ab.

Häufige Fragen

Was ist ein Umlaufbeschluss?
Eine Beschlussfassung außerhalb einer Eigentümerversammlung. Statt sich zu treffen, erklären die Eigentümer ihre Zustimmung in Textform – etwa per E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift verlangt das Gesetz dafür seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr.
Reicht eine Mehrheit, oder müssen alle zustimmen?
Im Regelfall gilt für den Umlaufbeschluss Allstimmigkeit – ein Beschluss kommt nur zustande, wenn alle stimmberechtigten Eigentümer zustimmen. Eine fehlende Antwort wirkt dabei wie ein Nein. Die Gemeinschaft kann aber vorher beschließen, dass für einen bestimmten, einzelnen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt – nicht pauschal für alle künftigen Umläufe.
Wofür eignet sich ein Umlaufbeschluss – und wofür nicht?
Gut geeignet für klar formulierte, einzelne Anträge, bei denen breite Zustimmung erwartet wird – etwa ein konkretes Angebot oder eine kleinere Maßnahme zwischen zwei Versammlungen. Sobald Diskussionsbedarf besteht oder mit Gegenstimmen zu rechnen ist, gehört das Thema eher in eine Versammlung, weil dort eine Aussprache möglich ist.
Können mehrere Themen in einem Umlauf gleichzeitig entschieden werden?
Ja. Ein Umlaufverfahren kann mehrere Beschlussgegenstände zugleich enthalten; jeder wird einzeln ausgewertet. Eigentümer können also einem Punkt zustimmen und einen anderen ablehnen, ohne dass sich das gegenseitig beeinflusst.
Wie läuft ein Umlaufbeschluss in ETV+ ab?
ETV+ unterstützt Sie bei Umlaufbeschlüssen, Abstimmung und Dokumentation. Wie das Ihre Verwaltung entlasten kann, zeigen wir Ihnen in der Demo.

Sehen Sie ETV+ an Ihrer eigenen WEG.

Demo buchen