Beschließen, ohne sich zu treffen – dokumentiert wie eine Versammlung.
Umlaufbeschluss: Beschlüsse ohne Versammlung fassen – nachvollziehbar dokumentiert
Umlaufbeschluss: Voraussetzungen, geeignete Themen und allgemeine Grundlagen. ETV+ unterstützt Ihre Verwaltung bei Abstimmung und Dokumentation.
Keine Registrierung erforderlich · In 2 Minuten ausprobiert
Beschluss-Demo: vom Thema bis zum unterschriebenen Protokoll
Der fertige Beschlussantrag
Diese Demo formuliert aus Ihrem Thema einen Beschlussantrag mit einer lokalen Vorlage. Prüfen und ergänzen Sie den Wortlaut für Ihre Gemeinschaft.
Eigene Beschlussvorlagen? Einfach importieren. ETV+ stellt Ihre bestehenden Beschlussvorlagen bei passenden Tagesordnungspunkten zur Auswahl bereit.
Die Tagesordnung
Der Beschlussantrag wird zum Tagesordnungspunkt und erscheint direkt in der fristgerechten Einladung.
Die Einladung
Einladung per E-Mail oder Post, Teilnahme per QR-Code — abgestimmt wird am Smartphone oder klassisch per Handzeichen.
Die Abstimmung
Stimmen Sie selbst ab. ETV+ berücksichtigt automatisch Miteigentumsanteile, Vollmachten und Untergemeinschaften. Geben Sie die entscheidende Stimme ab:
Im Subtraktionsverfahren werden nur Gegenstimmen und Enthaltungen erfasst — alle übrigen MEA gelten als Zustimmung. Hier: 1000 − 150 (Nein) − 130 (Enthaltung) = 720 MEA dafür.
Das Protokoll
Diese Demo zeigt einen Protokollauszug aus einer festen Vorlage passend zu Ihrer Beispielabstimmung. In ETV+ bereiten Sie den Protokollentwurf während der Versammlung vor und prüfen ihn vor der Freigabe.
Die digitale Unterschrift
Probieren Sie es selbst aus: Unterzeichnen Sie das Protokoll direkt auf dem Trackpad — für Verwalter, Beirat und weitere Unterzeichner.
Eigentümerversammlung erfolgreich abgeschlossen.
Sie haben gerade den gesamten Workflow erlebt — von der Idee bis zum unterschriebenen Protokoll.
Demo buchenVom Gedanken zum Beschlussantrag — Schritt für Schritt mit ETV+.
Nicht jede Entscheidung einer Eigentümergemeinschaft braucht eine Versammlung. Für einzelne, klar umrissene Themen gibt es den Umlaufbeschluss – eine Beschlussfassung, bei der die Eigentümer ohne Zusammenkunft abstimmen. ETV+ bildet das Verfahren so ab, dass es genauso nachvollziehbar dokumentiert ist wie eine Versammlung, nur ohne den Termin.
Was ist ein Umlaufbeschluss?
Ein Umlaufbeschluss ist eine Beschlussfassung, die außerhalb einer Eigentümerversammlung stattfindet: Statt sich zu treffen, geben die Eigentümer ihre Stimme ohne Zusammenkunft ab. Das Gesetz verlangt dafür die Textform: eine lesbare Erklärung, aus der hervorgeht, wer sie abgibt – eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig.
Der wichtigste Unterschied zur Versammlung: Es gibt keine Aussprache, weil es kein gemeinsames Treffen gibt. Deshalb eignet sich der Umlaufbeschluss vor allem für Themen, bei denen wenig Diskussionsbedarf erwartet wird.
Wann sich ein Umlaufbeschluss lohnt
- Einzelne, unstrittige Entscheidungen, für die sich eine eigene Versammlung nicht lohnt – etwa die Zustimmung zu einem konkreten Angebot oder einer kleineren Maßnahme.
- Dringende Entscheidungen zwischen zwei Versammlungen, wenn ein Thema nicht bis zur nächsten ordentlichen Versammlung warten soll.
- Themen mit erwartbar breiter Zustimmung – denn im Regelfall braucht ein Umlaufbeschluss die Zustimmung aller stimmberechtigten Eigentümer, nicht nur einer Mehrheit der Antwortenden.
Sobald absehbar ist, dass ein Thema diskutiert werden muss oder mit Gegenstimmen zu rechnen ist, ist eine Versammlung meist der bessere Weg – dort lässt sich ein Antrag im Gespräch noch anpassen, bevor abgestimmt wird.
Allstimmigkeit ist der Regelfall – nicht die Mehrheit
Der wichtigste Unterschied zur Versammlung liegt in der nötigen Mehrheit: Ein Umlaufbeschluss kommt im Regelfall nur zustande, wenn alle stimmberechtigten Eigentümer zustimmen. Jede fehlende Rückmeldung, jede Enthaltung und jedes Nein verhindert die Annahme – anders als in der Versammlung, wo im Regelfall die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht.
Eine Absenkung auf Mehrheitsentscheidung ist möglich, aber nur für einen bestimmten, einzelnen Gegenstand, den die Gemeinschaft zuvor per eigenem Beschluss dafür freigegeben hat – in der Praxis meist in einer Versammlung. Ein pauschaler Beschluss „künftige Umlaufbeschlüsse gelten ab jetzt mit Mehrheit” ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Mehrere Themen in einem Umlauf
Ein Umlaufverfahren kann mehrere Beschlussgegenstände gleichzeitig enthalten. Jeder Gegenstand wird einzeln ausgewertet; die Zustimmung zu einem Punkt bedeutet keine Zustimmung zu einem anderen.
Unterstützung durch ETV+
ETV+ unterstützt Sie bei Umlaufbeschlüssen und entlastet Ihre Verwaltung bei Abstimmung und Dokumentation. Wie das für Ihre Gemeinschaft aussieht, zeigen wir Ihnen in der Demo.
Warum sich das für die Verwaltung lohnt
ETV+ unterstützt die Auswertung und Dokumentation Ihrer Umlaufbeschlüsse. Das kann den Aufwand für das manuelle Mitzählen und die Nachbereitung verringern.
Hinweis: ETV+ liefert allgemeine Hinweise und ein einfaches Verfahren für den Umlaufbeschluss, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob ein Thema als Umlaufbeschluss geeignet ist und welche Mehrheit im Einzelfall gilt, hängt von Ihrer Gemeinschaftsordnung und den bisherigen Beschlüssen Ihrer Gemeinschaft ab.
Häufige Fragen
Was ist ein Umlaufbeschluss?
Reicht eine Mehrheit, oder müssen alle zustimmen?
Wofür eignet sich ein Umlaufbeschluss – und wofür nicht?
Können mehrere Themen in einem Umlauf gleichzeitig entschieden werden?
Wie läuft ein Umlaufbeschluss in ETV+ ab?
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