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ETV+
December 7, 2025

Ein praxisorientierter Leitfaden für rechtssichere Beschlussfassungen:
Die richtige Berechnung der Stimmgewichte gehört zu den zentralen Grundlagen jeder Eigentümerversammlung. Fehler bei Miteigentumsanteilen (MEA) oder beim Stimmprinzip zählen zu den häufigsten Ursachen für anfechtbare Beschlüsse.
Dieser Leitfaden erläutert gesetzliche Grundlagen, typische Fehlerquellen und zeigt, wie Stimmgewichtung und MEA korrekt und nachvollziehbar berechnet werden.
Beschlüsse in Eigentümerversammlungen sind nur dann wirksam, wenn:
Typische Fehler entstehen durch:
Schon kleine Abweichungen können die Anfechtbarkeit eines Beschlusses begründen.
Welches Stimmprinzip anzuwenden ist, ergibt sich immer aus Teilungserklärung (TE) bzw. Gemeinschaftsordnung (GO).
Jeder Eigentümer hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Einheiten oder der MEA.
Gilt grundsätzlich, wenn in TE/GO nichts anderes geregelt ist.
Die Stimme richtet sich nach dem Miteigentumsanteil.
Weit verbreitet, insbesondere bei großen Anlagen.
Jede Einheit zählt eine Stimme, unabhängig vom Eigentümer oder MEA.
Besonders häufig in älteren TE.
Wichtig:
MEA sind nur dann stimmrelevant, wenn TE/GO ausdrücklich auf das Wertprinzip verweisen.
Gilt das Wertprinzip, erfolgt die Berechnung nach folgender Formel:
MEA der Einheit / Gesamt-MEA der Gemeinschaft = Stimmgewicht
Beispiel:
Stimmgewicht = 540 / 10.000 = 5,40 %
Wesentliche Faktoren für eine korrekte Berechnung:
Bauliche Veränderungen (z. B. Dachausbau, Einheitenzusammenlegung) werden häufig nicht eingearbeitet.
Ohne Prüfung der TE wird häufig fälschlicherweise das Wertprinzip angenommen.
Fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation von Vollmachten führt zu falschen Stimmzuordnungen.
ERP-System, Excel und Portale sind nicht synchron – oft ein unterschätztes Risiko.
Uneinheitliche Rundung kann das Quorum verschieben.
Seit 01.12.2020 gilt:
Eine Eigentümerversammlung ist immer beschlussfähig – unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen MEA.
Ausnahme:
Enthält die TE/GO eine abweichende Regelung (z. B. „mind. 50 % MEA müssen vertreten sein“), gilt diese weiter.
Damit unterscheidet man:
Eine übersichtliche Tabelle sollte beinhalten:
Mehrheit hängt vom Inhalt des Beschlusses ab, nicht von der Beschlussfähigkeit:
Folgende Angaben sollten im Protokoll enthalten sein:
Moderne Softwarelösungen helfen dabei, Fehlerquellen nahezu vollständig auszuschließen.
Digitale Tools ermöglichen:
Systeme wie ETV+ unterstützen Verwalter dabei, MEA und Stimmgewichte sowohl in der Vorbereitung als auch live in der Versammlung korrekt anzuwenden.
Insbesondere auf abweichende Beschlussfähigkeitsvorgaben.
Bauliche Veränderungen oder Teilungen zeitnah einpflegen.
Empfehlung: zwei Nachkommastellen.
Klare Vertretungszuordnung schützt vor Fehlern in der Abstimmung.
Sorgt für Transparenz und reduziert Anfechtungsrisiken.
Die korrekte Berechnung der Stimmgewichte ist ein zentraler Bestandteil rechtssicherer Beschlussfassungen. Eine eindeutige Ableitung des Stimmprinzips, aktuelle MEA-Daten und transparente Dokumentation bilden die Grundlage jeder Versammlung.
Die WEG-Novelle 2020 hat die Beschlussfähigkeit vereinfacht, gleichzeitig bleibt die Prüfung der Stimmrechte und Mehrheiten weiterhin essenziell. Moderne digitale Werkzeuge können diesen Prozess erheblich vereinfachen und die Fehlerquote deutlich reduzieren.